Thema:
Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit flat
Autor: MattR
Datum:14.09.20 15:31
Antwort auf:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit von Evilution-X

>Ich klicke mich gerade mal wieder durch das Gruselkabinett der Angebote unter 400K€ für Bochum und Umgebung auf Immobilienscout und bin bei der folgenden Formulierung stutzig geworden:
>
>Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
>
>[https://bit.ly/2RpzOjr]
>
>Das ist schlecht, oder?^^


Mich würde interessieren wie die Baugenehmigung aussieht.


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