Thema:
Re:Kurzarbeit und Kündigung... schließt sich das aus? flat
Autor: Matt
Datum:14.09.20 13:06
Antwort auf:Re:Kurzarbeit und Kündigung... schließt sich das aus? von 677220

>Dann wäre im Prinzip die Belegschaft die "loyal" zum UN hält gegenüber demjenigen im Nachteil, der dem UN schon den Rücken gekehrt hat. Finde ich ne komische Regelung. Wie gesagt alles für den Fall, dass die Kündigung erfolgte, bevor überhaupt jemand wusste, dass es mal Kurzarbeit geben wird.

Nein, gibt sich keinen Nachteil. Ja, es gibt weniger Geld. Es wird aber sich weniger gearbeitet. Einzig der Lohnausgleich fehlt. Diesen haben die AN aber mit dem Vertrag oder der Vereinbarung gegen ihr Interesse des Erhalts ihres Arbeitsplatzes aufgewogen und eingetauscht. Da kann ich keine Ungerechtigkeit erkennen.

Dass dieses Interesse beim gekündigten AN nur noch nachrangig ist, ist doch verständlich. Davon abgesehen steht es jedem AN im Prinzip frei, der Kurzarbeit zu widersprechen, zumindest wenn diese mit einer Zusatzvereinbarung eingeführt wird.

So hat es meine Frau gemacht. Die Vereinbarung, welche ihr vorgelegt wurde, war vollkommen absurd und enthielt unter anderem die Klausel, dass der AG jederzeit Kurzarbeit einführen darf, auch wenn dieser nicht durch die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt würde. Dann würde der AG Lohn nur noch in Höhe der gesetzlichen Regelung bezahlen. Sprich er könnte jederzeit AN auf 60% bzw. 67%! unterfahren, auch nur einzelne Arbeitnehmer. Da dies willkürlich erscheint und auch als dauerhafter Vertragsbestandteil eingeführt wurde, hat sie es nicht unterschrieben.

Der AG zahlt aber dennoch Kurzarbeitergeld, obwohl das ja nicht korrekt ist.
Sie hat angeboten eine modifizierte Vereinbarung zu unterzeichnen, da kam aber auch keine Reaktion. Im schlimmsten Fall klagt sie irgendwann den Anspruch auf den regulären Lohn ein. Da sie die Forderung angemeldet hat, hat sie damit Zeit bis Ende 2023.


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