Thema:
Re:Kurzarbeit und Kündigung... schließt sich das aus? flat
Autor: 677220
Datum:14.09.20 12:39
Antwort auf:Re:Kurzarbeit und Kündigung... schließt sich das aus? von Matt

>>Danke, wenn ich das richtig lese, hieße das jemand, der sowieso kündigen wollte, wäre hier theoretisch "im Vorteil", weil er dann keine KA machen muss.
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>Er wäre nicht im Vorteil, sondern lediglich nicht benachteiligt. Die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag gelten ja für beide Seiten. Wenn der AG die Arbeitsleistung des AN nicht abruft, ist das nicht das Problem desselben.
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>Der AG darf den AN übrigens auch voll einsetzen, was theoretisch dazu führen >würde, dass auf der Seite der Kurzarbeitenden entsprechend weniger Arbeit >anfällt. Der Anteil der Kurzarbeit steigt also um jenen Anteil, welchen der >gekündigte AN arbeitet und der AG spart die Löhne und SV Beiträge an anderer >Stelle.


Dann wäre im Prinzip die Belegschaft die "loyal" zum UN hält gegenüber demjenigen im Nachteil, der dem UN schon den Rücken gekehrt hat. Finde ich ne komische Regelung. Wie gesagt alles für den Fall, dass die Kündigung erfolgte, bevor überhaupt jemand wusste, dass es mal Kurzarbeit geben wird.


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