Thema:
Re:Kurzarbeit und Kündigung... schließt sich das aus? flat
Autor: Evilution-X
Datum:14.09.20 11:05
Antwort auf:Re:Kurzarbeit und Kündigung... schließt sich das aus? von 677220

>Du kannst nicht während der bereits bestehenden Kurzarbeit gekündigt werden. Wenn Du bereits gekündigt bist und DANN Kurzarbeit eingeführt wird, musst Du diese auch machen, es sei denn in einer Betriebsvereinbarung wurde anderweitiges vereinbart, was es auch sollte. So mein Kenntnisstand.
>
>Aber der ist scheinbar falsch, wenn ich das hier richtig lese? Wer gekündigt wurde - auch VOR Einführung der KA - darf definitiv keine machen? Welchen Sinn soll das haben? Gilt das auch, wenn der AN selbst kündigt?


Ich habe dazu das hier gefunden:

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld endet mit Ausspruch einer Kündigung, wobei es egal ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgt.

Ab diesem Zeitpunkt richten sich die gegenseitigen Ansprüche nach den bestehenden vertraglichen Regelungen. Sie haben damit für die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Zahlung des vollen Gehaltes.

Auch die Behandlung des noch ausstehenden Urlaubes und der Überstunden richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.


[https://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitnehmerkuendigung-waehrend-Kurzarbeit--f340664.html]

Warum? Vermutlich könnte man als AG sonst Schmu betreiben und käme günstiger davon, als einfach noch die vollen Gehälter bis zum Austritt des AN zu bezahlen.


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