Thema:
Re:Arbeitgeber lehnt Verlängerung der Elternzeit ab flat
Autor: K!M
Datum:13.09.20 10:02
Antwort auf:Arbeitgeber lehnt Verlängerung der Elternzeit ab von Superfrog

IANAL

Berufe dich auf das oben genannte Urteil. Wenn der Arbeitgeber groß genug ist, hat deine Frau eh ein recht auf Teilzeit. Sie könnte dieses auch einfordern mit Frist innerhalb des dritten Elternzeit Jahres. Dann muss ihr Arbeitgeber eine entsprechende Stelle anbieten. Sie kann aber im Zweifel ablehnen (falls es ihr nicht gefällt) und dann zum Ende der Elternzeit in ihren alten Job, der ihr eh zusteht.

auf keinen Fall selber kündigen oder Aushebungsvertrag unterzeichnen.

Ich denke, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Sache aber schon wert sein.

Ich bin kein Anwalt.
----------------------
Gesendet mit M! v.2.7.0


< antworten >