Thema:
Arbeitgeber lehnt Verlängerung der Elternzeit ab flat
Autor: Superfrog
Datum:13.09.20 08:30
Antwort auf:Kleine Kinder kleine Sorgen...Der 4. Nachwuchs-Thread von Bandit

...und zwar um ein weiteres Jahr von 2 auf 3 Jahre. Das ist laut diverser Quellen und einem Urteil des LAG Berlin von Ende 2018 nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss seine Zustimmung nicht geben, auch nicht bei „dringenden betriebswirtschaftlichen Gründen“.

Der Arbeitgeber meiner Frau beruft sich aber auf eben diese Gründe + Corona und hat eine (fristgerecht beantragte) Verlängerung um ein drittes Elternzeitjahr abgelehnt. Hintergrund ist, dass er wider Erwarten keine Teilzeitbeschäftigung mehr möchte, sondern Vollzeit „erzwingen“ will. Dass das aber bei meiner Frau nicht möglich ist (Kind ist 22 Monate alt), dürfte ihm auch klar sein. Daher nimmt er natürlich eine Kündigung in Kauf bzw. forciert sie. Wie sehr ihr das?

Welche Optionen gibt es nun für meine Frau? Sie möchte natürlich vermeiden, dass sie in Vollzeit arbeiten „muss“ und auch eine Lücke im Lebenslauf vermeiden, die bei einer Kündigung bzw. Aufhebungsvereinbarung entstehen würde.

- Verlängerung erzwingen? Geht das nur per Anwalt oder kann man sich auf o.g. Urteil berufen?

- Kündigen? Geht laut Gesetz nur mit einer besonders langen Frist von 3 Monaten „zum Ende der Elternzeit“. Die Frage dabei ist: Trifft das auch unseren Fall zu, bei dem die maximalen 3 Jahre Elternzeit noch gar nicht genommen wurden und eine Verlängerung abgelehnt wurde?

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