Thema:
Re:Kurzarbeit - Erklärt mir das Prinzip - hui oder pfui? flat
Autor: 677220
Datum:25.08.20 11:35
Antwort auf:Kurzarbeit - Erklärt mir das Prinzip - hui oder pfui? von Maio4c

>Hi zusammen,
>
>heute wieder eine Diskussion zur Verlängerung zum Thema Kurzarbeit in den >Nachrichten gesehen. Als verbeamteter Lehrer habe ich mit dem Thema gar keine >Berührungspunkte, deswegen kenne ich mich nicht wirklich aus...
>
>Auch nach ein bisschen Recherche werde ich noch nicht 100% schlau aus dem >Instrument:
>
>So wie ich das verstanden habe, kann ein Betrieb Kurzarbeit für (einen Teil) >seiner Arbeitnehmer beantragen. Der Arbeitnehmer bekommt dann einen bestimmten >Teils des Lohns (bis zu 87%) weiter, der Arbeitnehmer darf aber nicht arbeiten >und bleibt zu Hause.
>Das Geld zahlt dann aber nicht der AG, sondern der Staat (von Beiträgen, die >vorher schon als eine Art Versicherung eingezahlt wurden).


Der Staat zahlt den ausgefallenen Teil des Nettoentgelts prozentual als KAG. Das erhöhte KAG bekommt nur, wer mindestens 50 % Lohnausfall hat und auch nur bis Ende des Jahres.

>Konkretes Beispiel: Mein Nachbar (mit dem ich mich gut verstehe) arbeitet bei >einem großen Automobilzulieferer, bekommt fast sein volles Gehalt und arbeitet >seit mehreren Monaten 4 Tage im Monat.

Bei durchgehend 20 % Kurzarbeit und also maximal 67 % KAG bekommt Dein Nachbar wahrscheinlich tatsächlich 93,4 % seines letztes Nettos. Da er nur noch vier Tage arbeitet, ist das also eine Gehaltserhöhung um 16,75 %. Herzlichen Glückwunsch ;)

Es kann also Konstellationen geben, in denen es ziemlich super für alle ist, aber auch solche, wo es jetzt nicht so prall ist (100 % Kurzarbeit, nur noch 60 % Netto, ist ja dann genau wie bei ALGI).

Im internationalen Vergleich aber ein gutes Instrument.


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