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Autor: | Kilian | ||
Datum: | 13.08.20 09:17 | ||
Antwort auf: | Re:Grundbuchamt von tom | ||
>Naja. Ich würde sagen, dass er ein Grundstück entdeckt hat, welches er gerne kaufen würde, um dann darauf zu bauen. Leider weiß er nicht wem das Grundstück gehört und würde es gerne herausfinden, hat aber Sorge, dass es ihm die zu befragenden Nachbarn nicht sagen möchten, damit sie weiterhin ihre Ruhe haben. Falls Eidolon nicht selber Architekt oder anderweitig vom Fach ist, wäre hier wohl eine Beratung durch einen Architekten sinnvoll. Der klärt erstmal, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist (im bauplanungsrechtlichen Sinne), d.h. ob dort tatsächlich gebaut werden dürfte. Parallel dazu kann Eidolon (oder der Architekt) tatsächlich zum Grundbuchamt gehen und schauen, ob irgendwelche Lasten auf dem Grundstück liegen oder es sonstige Dinge gibt, die man wissen sollte. Wenn das Grundstück tatsächlich als Baugrund ins Auge springt und die nachbarschaftliche Bebauung keine Altbauten sind, könnte es sogar gut sein, dass das Grundstück bereits durch einen Bebauungsplan „bebaubar gemacht“ wurde und vielleicht sogar der Gemeinde selbst gehört, die es zu diesem Zwecke auch veräußern will. Fun fact 1: Einen Bauantrag darf jedermann für jedes Grundstück und jedes Vorhaben einreichen, selbst wenn der tatsächliche Eigentümer nichts davon weiß. Fun Fact 2: Wenn die Nachbarn nicht unterschreiben, bedeutet das nicht, dass man nicht bauen darf. Dann müssen sie nur einen Abdruck der Pläne bekommen, mit dem sie dann eine Möglichkeit zum Einspruch haben (was bei korrekten Anträgen aber auch keine Hürde darstellt). PS: Wenn das Grundstück einfach nur idyllisch und ruhig liegt, bspw. zwischen zwei Bauernhöfen auf dem Land, dürfte eine Bebauung nahezu unmöglich sein. |
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