Thema:
Wegen "Sekten-Spam" weiter unten flat
Autor: Xtant
Datum:09.08.20 08:25
Antwort auf:Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 186 von Bandit

Ob so ein Gemeindeblatt an sich klassische Werbung für ein "Produkt" ist - darüber kann man streiten.

Da sie (höchstwahrscheinlich) einen redaktionellen Teil hat, zählt sie rein rechtlich jedenfalls nicht darunter. Das gilt z.B. auch für die bescheuerte "Bild für alle", die Energieversorger-"Magazine" und auch viele Anzeigenblätter - da wird halt mal ein bisschen was über die Region geschrieben.

Das heißt, ein reiner "keine Werbung!"-Aufkleber reicht hier NICHT; auch wenn sich die meisten Anzeigenblätter-Verteiler irrtümlich davon abschrecken lassen.

Grundsätzlich sind eure Angaben auf den Briefkästen rechtlich verbindlich. Ihr dürft im Prinzipeinen ganzen Roman draufpappen, was ihr haben wolltund was nicht. ImZweifel nennt man das Ding beim Namen.

Im Prinzip gilt das auch für normale Post. Ihr könnt euch theoretisch jeden Tag neben den Briefkasten stellen und dem Briefträger bei jedem einzelnen Brief sagen, ob er ihn einwerfen darf oder nicht.

- Ist eine noch so offensichtliche Werbung persönlich adressiert, gilt sie  rein rechtlich/postalisch nicht als Werbung und MUSS von uns eingeworfen werden.
- teiladressierte Post ("an alle Haushalte der Haupstrasse 14") gilt als Werbung.

Beiuns (also der Post) gibt es drei Arten von Werbung/Wurfsendungen:
- "mit Tagespost": wer normale Post bekommt, bekommt auchdie Wurfsendung
- "an alle Haushalte": jeder bekommt sie, außer Werbeverweigerer
- "an sämtliche Haushalte": jeder bekommt sie, auch Werbeverweigerer. Das sind dann die eingangs erwähnten Beispiele. "Abwehren" kannmansiemit  dem passendenHinweis, also etwa "keinekostenlosenZeitschriften", "keine Bild für alle" etc.

Die Anti-Werbung-Aufkleber sollten immer komplett intakt und vollständig lesbar sein.


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