Thema:
Zustimmung! flat
Autor: Pezking
Datum:08.08.20 09:59
Antwort auf:Treffende Kolumne zum Wahlrecht ab 1t von Telemesse

Ich finde es auch müßig, erörtern zu wollen, ob heutige 16-Jährige so reif sind wie 18-Jährige vor 20, 30 Jahren.

Wenn "Reife" ein Faktor für die Erteilung des Wahlrechts sein soll, müsste man die Grenze eigentlich auf 30 Jahre anheben, mindestens. Was natürlich Quatsch ist.

Ich denke auch, dass man politisches Interesse vor allem mit tatsächlicher Teilhabe wecken bzw. ausweiten kann. Und je früher man wählen darf, desto früher dürfte man sich auch potenziell für Politik und Wahlprogramme interessieren.

Eine Ausweitung des Möglichkeiten zur Erlangung der Doppelten Staatsbürgerschaft zählt IMO genauso dazu:

"Seit Ende 2014 dürfen in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Nicht-EU-Bürgern neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch dauerhaft die ihrer Eltern behalten. EU-Bürger und Schweizer durften und dürfen ihren ursprünglichen Pass schon immer behalten, auch, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Eric dagegen müsste seine – als Kenianer, der nicht in Deutschland geboren wurde – auf jeden Fall abgeben.

'Ich bleibe bei dem Los, das ich aus der Tombola der Staatsbürgerschaften herausgegriffen habe, bei meiner kenianischen Staatsbürgerschaft', sagt der 28-Jährige. 'Ich möchte nicht, dass mir zum Deutschsein gratuliert wird, als hätte ich damit etwas Besonderes erreicht.'

Dass er mit seinem kenianischen Pass nicht wählen kann und andere Wege finden muss, um politisch teilzuhaben, hat er akzeptiert. Auch er hat schon ein Praktikum im Bundestag gemacht – und war so begeistert davon, dass er sich vorstellen kann, nach dem Master als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag zu arbeiten. Dabei würde er sich auch für ein Ausländerwahlrecht unabhängig von der Staatsbürgerschaft einsetzen. 'Man kann doch Ausländer nicht jahrelang vom politischen Prozess ausschließen und sich dann wundern, wenn sie nach der Einbürgerung politikverdrossen sind.'"


[https://www.zeit.de/campus/2017-06/wahlrecht-deutschland-staatsangehoerigkeit/seite-3]


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