Thema:
Re:Urteil zur Touchscreennutzung im Auto flat
Autor: Fritz Schober
Datum:06.08.20 09:56
Antwort auf:Re:Urteil zur Touchscreennutzung im Auto von hellbringer

>>Alte Leute die sich kein neues Auto leisten können kaufen ein altes mit Knöpfen. Wo ist also das Problem?
>
>Die neuen Autos von heute sind die alten von morgen.
>
>>Zudem ist die passive Sicherheit (auch präventiv) heutiger Autos MASSIV höher als die alten Autos und wird von Jahr zu Jahr besser.
>
>Schön, aber die saftige Strafe bekommt man trotzdem, wenn man den Touchscreen bedient hat.


Nein, wenn man abgelenkt ist. Wie z.B. der Formel 1 Rennfahrer (weiss gerade nicht mehr wer) der im Privatauto am Radio rumgefummelt hat und abgelenkt war und einen kleine Auffahrunfall erzeugte. Abgelenkt sein ist verboten. Egal ob heruntergefallene Gegenstände, Biene/Wespe im Auto, Navi einstellen, Smartphone benutzen, Radio einstellen, vom Beifahrer abgelenkt werden, Tuba spielen oder 5 gegen Willy etc.. Dein Job ist und bleibt auf den Straßenverkehr zu achten. Geht das nicht, Blinker und anhalten.

Die Art wie Tesla die Scheibenwischerbedienung hat wurde auch nicht verboten sondern der Typ wurde wegen Unaufmerksamkeit belangt.

Erlaubt ist nämlich  § 23 Absatz 1a StVO:
"entweder nur durch eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder (falls nicht) für die Bedienung nur ein kurzer Blick hin zum Gerät und weg vom Straßengeschehen erforderlich ist. Auch das muss aber den Straßen-, Verkehrs- oder Wetterverhältnissen angepasst sein."

Genau das kann man. Man kann mit Sprachbedienung einstellen.

Das Ganze fällt unter Fahrlässigkeit:
[https://www.iww.de/ue/archiv/kasko-fahrlaessigkeit-ablenkung-durch-radiobedienung-keine-grobe-fahrlaessigkeit-f19642]


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