Thema:
Re:Was ist ‚Im Namen des Volkes‘? flat
Autor: membran
Datum:25.07.20 13:47
Antwort auf:Re:Was ist ‚Im Namen des Volkes‘? von Bandit

>Wenn meine Wahl / Meinung aber nicht die der Mehrheit des Volkes entspricht, kann auch nicht in meinem Namen geurteilt werden.

Du bist das Volk, oder wie? :)

Selbst eine flüchtige Mehrheitsmeinung soll keinen Einfluss auf Rechtssprechung haben. Wikipedia hat dazu direkt in der Einleitung die passende Klarstellung: Richter sind zwar Vertreter des Volks als Souverän (und die Formel "Im Namen des Volkes" eine Erinnerung daran, dass die Staatsgewalt / Rechtsprechung letztlich vom Volk ausgeht), sind aber dennoch laut Grundgesetz nur an die Gesetze gebunden ("dass das Urteil dem als Gesetz formulierten Willen des Staatsvolks entspreche") und nicht an Vox Populi, "wie sie etwa in Meinungsumfragen zum Ausdruck gebracht wird".


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