Thema:
Re:Urteil: Tesla darf nicht mit "Autopilot" werben flat
Autor: Fritz Schober
Datum:15.07.20 12:51
Antwort auf:Urteil: Tesla darf nicht mit "Autopilot" werben von Matze

>[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/boerse/tesla-261.html]
>
>Ist noch nicht rechtskräftig aber mal ehrlich, der Name war für das Gebotene (ein stinknormales und im Vergleich nicht mal besonders gutes Assistenzsystem) schon immer peinlich und hat manche schlichteren Gemüter offensichtlich auch dazu gebracht, das System vollkommen zu überschätzen. Von daher: Richtig so.


Stimme ich zu. Erst wenn es Level 4/5 ist sollte es diesen Namen haben.
Ich habe nix gegen die Technik, sie muss nur deutlich klarer beworben werden und die Versprechungen gehören da nicht rein - wenn sie reinschreiben dass sie an Verbesserungen arbeiten und hoffe es zu Level 4/5 zu machen, ok.

Aber das (Originalzitat):
Autopilot
Ermöglicht automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur.

Klingt wie Level 4 da das "auf seiner Spur" nicht deutlich genug macht, dass man weiter der Fahrer ist und nur Unterstützung erhält. Dass dann ganz unten im Kleingedruckten steht:

Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.Einige Merkmale erfordern eine manuelle Blinkerbetätigung und weisen nur einen beschränkten Funktionsbereich auf. Die Aktivierung und Verwendung von Autonomiefunktionen verlangen dagegen den Nachweis über Milliarden von gefahrenen Kilometern, dass ihre Zuverlässigkeit das Vermögen von menschlichen Fahrern weit überschreitet. Zudem sind für den autonomen Betrieb gesetzliche Genehmigungen erforderlich, die je nach Rechtsprechung noch länger dauern dürften. Im Zuge der Weiterentwicklung dieser Selbstfahrfähigkeiten wird Ihr Fahrzeug kontinuierlich über Mobilfunk aktualisiert und aufgewertet.

Reicht einfach nicht.


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