Thema:
Re:Mein Model Y ist jetzt bereits kostenlos flat
Autor: suicuique
Datum:13.07.20 15:22
Antwort auf:Re:Mein Model Y ist jetzt bereits kostenlos von Fritz Schober

>>>>Es gibt immer noch die Möglichkeit, teilweise auszucashen. Hol dein Investment raus, lass die Gewinne drin und hol dir zusätzlich Gold ;-)
>>>
>>>Ich glaube nicht an Gold. Gold fällt auch in der Krise wie man bei Covid sah.
>>>Der Gold Hype ist mir völlig unklar. Vor allem weil die allerwenigsten ein echt krisenfestes Gold haben - nämlich unregistrierte Goldmünzen welche physikalisch irgendwo versteckt sind. Jedes Gold das in Banken liegt ist in der dicken Krise weg. Jedes Gold das man mit Papertrail  gekauft hat wird bei einem 1929er Krise vom Staat zwangsgekauft (aka enteignet).
>>
>>Wie wollen die Gold enteignen das man nicht mehr hat?
>>:)
>>Ja, "Papertrail" erzeugt erst mal Nachfragen. Mehr aber auch nicht.
>
>Rausrücken oder Knast heißt es dann. Der Staat ist schlimmer als russisch Inkasso wenn er pleite ist:


Nochmal: Man kann nichts rausrücken was man nicht hat.
Was ich verkürzt sagen will: Der Staat mag wissen wenn man vor 3 Jahren Goldmünzen gekauft hat. Aber er kann nicht davon ausgehen dass man diese noch hat.
Eine Dokumentationspflicht von Veräußerungen besteht nicht.

Mir sind die Verordnungen die du unten zitierst wohlbekannt.
Die Strafandrohungen stehen damit im Raum, aber er kann nur die Herausgabe von Gold verlangen das man besitzt. Nicht das Gold das man besitzen sollte.

Selbstverständlich sollte man anschließend nicht mit dem Gold hausieren gehen, das man nicht besitzen dürfte. Aber das sollte irgendwie klar sein ;)

>" 25. August 1923 wurde eine bereits bestehende gesetzliche Zwangsanleihe zur Verhinderung der Hortung von Edelmetallen und Devisen durch eine Herausgabepflicht von Gold, Silber und Devisen aus Privatbesitz ergänzt. Die Ablieferung hatte innerhalb von drei Wochen zu erfolgen. Die Frist wurde später noch mehrmals verlängert. Die Ablieferungspflicht bestand nicht, sofern der abzuliefernde Betrag 10 Goldmark nicht überstieg. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen drohten Freiheits-, Geld- und Ordnungsstrafen.
>
>Dem schloss sich am 7. September 1923 eine Verordnung zur Erfassung von Devisen an, die einen von der Reichsregierung zu ernennenden Kommissar zur Anforderung von Auskünften, Vorladungen, Einziehung von Vermögensgegenständen und zur Festsetzung von drakonischen Strafen ermächtigte.
>
> Bei Zuwiderhandlungen drohten Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren Zuchthaus, Geldstrafen in unbeschränkter Höhe, Beschlagnahme des gesamten Vermögens und Ordnungsstrafen bis zu 10.000 Goldmark. Neben der Strafe konnte angeordnet werden, dass die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt gemacht wird."
>
>Und wir Deutschen waren noch moderat - nur 10 Jahre Haft.
>Frankreich war davor noch härter drauf.
>
>"Am 11. April 1793 erschien in Paris eine Verordnung, nach der der Handel mit Gold- und Silbermünzen verboten wurde. Am 1. August 1793 wurden schwere Strafandrohungen auf die Annahmeverweigerung von Assignaten verkündet. Die Strafen wurden in weiteren Erlassen immer mehr verschärft, schließlich bis zur Todesstrafe durch die Guillotine. "


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