Thema:
Re:Fernfahrer: Übernachtungsverbot in Fahrerkabine flat
Autor: sad
Datum:11.07.20 10:43
Antwort auf:Fernfahrer: Übernachtungsverbot in Fahrerkabine von Telemesse

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>„Neue EU-Regeln für Fernfahrer: Keine Übernachtung mehr in Fahrerkabine
>Die kommenden Änderungen gelten für alle Lkw-Fahrer und Fahrer von Fernbussen. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt bisher in Deutschland 45 Stunden und muss innerhalb von sechs Tagen eingehalten werden. In Zukunft darf die Ruhezeit nicht mehr in der Fahrerkabine verbracht werden. Sollte der Fahrer die freie Zeit nicht daheim verbringen können, muss der Arbeitgeber zukünftig eine Unterkunft bezahlen. „
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>[https://www.infranken.de/ratgeber/fahren/verkehr/trucker-uebernachtungen-in-lkw-kabine-verboten-art-5024652]
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>Also das erscheint mir wieder so eine Verordnung der Kategorie „Gut gemeint bedeutet nicht gut gemacht“. Wenn der Arbeitgeber eine Unterkunft bezahlen muss wird das mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit wohl in die Kategorie 20,-€/Nacht Rattenloch ohne Bad mit Kloo aufm Hof fallen.
>Da würde ich als Fernfahrer definitiv lieber in der eigenen Kabine pennen als dieses „großzügige“ Angebot anzunehmen.



Wie soll das funktionieren? Da müssen erst mal ne Menge neuer Motels etc an den sowieso schon überfüllten Autobahnraststätten gebaut werden. Was sollen die Fahrer machen, die sonst in den Industriegebieten übernachten müssen? Man kann ja schlecht mit dem LKW vor dem nächsten Hotel parken. Wahrscheinlich bewirkt das genau das Gegenteil von der gut gemeinten Absicht. Die Fahrer müssen in schäbigen Baracken oder Containern übernachten und die Kosten werden dannn über Tricks vom Lohn abgezogen


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