Thema:
Fernfahrer: Übernachtungsverbot in Fahrerkabine flat
Autor: Telemesse
Datum:11.07.20 09:10
Antwort auf:Politik in Europa, Deutschland und Ländern - Teil 11 von K!M


„Neue EU-Regeln für Fernfahrer: Keine Übernachtung mehr in Fahrerkabine
Die kommenden Änderungen gelten für alle Lkw-Fahrer und Fahrer von Fernbussen. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt bisher in Deutschland 45 Stunden und muss innerhalb von sechs Tagen eingehalten werden. In Zukunft darf die Ruhezeit nicht mehr in der Fahrerkabine verbracht werden. Sollte der Fahrer die freie Zeit nicht daheim verbringen können, muss der Arbeitgeber zukünftig eine Unterkunft bezahlen. „

[https://www.infranken.de/ratgeber/fahren/verkehr/trucker-uebernachtungen-in-lkw-kabine-verboten-art-5024652]

Also das erscheint mir wieder so eine Verordnung der Kategorie „Gut gemeint bedeutet nicht gut gemacht“. Wenn der Arbeitgeber eine Unterkunft bezahlen muss wird das mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit wohl in die Kategorie 20,-€/Nacht Rattenloch ohne Bad mit Kloo aufm Hof fallen.
Da würde ich als Fernfahrer definitiv lieber in der eigenen Kabine pennen als dieses „großzügige“ Angebot anzunehmen.


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