Thema:
Re:Morddrohungen gg. Janine Wissler und die hess. Polizei flat
Autor: suicuique
Datum:09.07.20 16:30
Antwort auf:Re:Morddrohungen gg. Janine Wissler und die hess. Polizei von thestraightedge

>>Die Fälle der Linken-Politikerin und der Frankfurter Anwältin sind nicht die einzigen, in denen das polizeiliche Auskunftssystem missbräuchlich genutzt wurde. So hatte ein Polizist aus Dieburg Informationen aus dem Polizeisystem abgefragt und an eine Frau aus der Neonazi-Kameradschaft „Aryans“ weitergegeben. Der Mann wurde wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe verurteilt.
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>Wow, da ist man echt sprachlos.



Naja, ich finde auch dass es zu milde klingt. Aber ich warne davor Schlüsse zu ziehen ohne den konkreten Fall genau zu kennen.

Fakt ist: dass derlei Fälle halt mit Freiheitsstrafen ODER mit Geldstrafen geahndet werden können. [https://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html]
Welche Auswirkungen es auf das Dienstverhältnis haben kann, wird sicherlich auch einem gewissen Ermessensspielraum obliegen.
Offensichtlich gibt es Aspekte die beim Strafmaß berücksichtigt werden können und müssen.

Nochmal: Es klingt so als ob so jemand nicht bei der Polizei arbeiten kann/darf. Aber ich bin auch nicht der Meinung, dass man das als Aussenstehender anhand eines kleinen Absatzes endgültig wissen und fordern kann.

gruß


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