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Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 03.07.20 16:19 | ||
Antwort auf: | Re:Bestellt bei alter, geliefert bei neuer MwSt - Frage von hellbringer | ||
>>Logistik-Dienstleister: Versanddatum > >Also kurz gesagt, nicht wie hier im Forum behauptet Zeitpunkt der Lieferung, sondern Zeitpunkt des Versands. Nein, so einfach ist das nicht. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist maßgeblich. |
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< antworten > | |||