Thema:
Re:Tag der Leistungserbringung ist relevant flat
Autor: Telemesse
Datum:03.07.20 15:40
Antwort auf:Re:Tag der Leistungserbringung ist relevant von Zinkhal

>>>Wann du bestellt hast spielt keine Rolle. Die Leistungserbringung erfolgt hier mit Lieferung der Ware.
>>>Wenn also im Juli geliefert wird, darf auch nur 16% MWSt auf der Rechnung stehen.
>>
>>Die Rechnung wird aber schon vorher gedruckt.
>
>Dann hat der Händler eine falsche Rechnung ausgestellt und korrigiert diese eventuell. Oder er scheißt in diesem Fall (Privatkunde) drauf und führt trotzdem 19 % ab und fertig. Eine Rechnung mit zu hohem Steuerausweis auszustellen ist grds. nicht verboten, jedoch haftet der Unternehmer für den Mehrbetrag und muss diesen auch abführen. Ist unter Umständen vielleicht sogar der pragmatischere Ansatz.


Ist imo eher ein ziemlich schräger Ansatz. Und das es grundsätzlich erlaubt sein soll höhere Steuern als gesetzlich vorgegeben auszuweisen und zu berechnen erscheint mir jetzt auch etwas abenteuerlich.
Wenn auf der Rechnung fälschlicherweise 19% MwSt. ausgewiesen sind würde ich den Gesamtbetrag einfach um die Differenz zu den 16% kürzen und fertig. Dann kann der Händler seine Rechnung noch im Nachhinein korrigieren oder auch nicht.


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