Thema:
Re:Bestellt bei alter, geliefert bei neuer MwSt - Frage flat
Autor: Zinkhal
Datum:03.07.20 11:48
Antwort auf:Re:Bestellt bei alter, geliefert bei neuer MwSt - Frage von euph

>>>Du zahlst sie, der Händler vereinnahmt sie nur für das Finanzamt und leitet sie idealerweise weiter.
>>
>>Demnach wenn der Händler etwas mit 16% verkauft, es aber geliefert wird wenn wieder 19% gelten, verrechnet der Händler dem Kunden 3% nach?
>
>Kommt drauf an, was er mit dem Kunden vereinbart hat.
>
>>Und woher weiß der Händler, wann die Ware beim Kunden ankommt? Auch wenn das heutzutage meist üblich ist, nicht auf jedem Versandweg gibt es ein funktionierendes Tracking. Muss der Kunde dem Händler per Gesetz melden, wann er die Lieferung bekommen hat?
>
>Viele kleine Detailfragen, an die kein Politiker bei der Verabschiedung gedacht hat.


Ich wäre schon froh gewesen, wenn die Politiker an die wesentlichen Fragen gedacht hätten. Die USt-Senkung (für ein fucking halbes Jahr und so extrem kurzfristig) ist so ziemlich das dümmste, was man machen konnte.

Und die ganzen Anmerkungen und kritischen Fragen zahlreicher Verbände wurden (fast) vollständig ignoriert. Bezeichnend, dass alle Unternehmen unter immensen Druck (und Kosten!) ihre EDV umstellen mussten (teilweise mehr schlecht als recht) und das Bundesfinanzministerium es noch nicht mal für nötig erachtet, seine Formulare anzupassen, weil sich in der Kürze der Zeit die Landesfinanzministerien nicht abgestimmt bekommen...

Die ganze Maßnahme ist schon jetzt das reinste Chaos und ein Ende ist nicht in Sicht.


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