Thema:
Re:Lieferheld hat sich mein Trinkgeld einverleibt flat
Autor: suicuique
Datum:01.07.20 23:34
Antwort auf:Lieferheld hat sich mein Trinkgeld einverleibt von membran

>Das kann doch nicht legal sein?

Nein, ziemlich sicher nicht.
Trinkgeld ist Ausdruck der Kundenzufriedenheit und wird für gewöhnlich als freiwillige, zusätzliche (zum Kaufpreis) persönliche Zuwendung anläßlich einer Arbeitsleistung definiert.
Darüberhinaus gibt es noch die Art der "vorab fest vereinbarten" Trinkgelder. Die sind in Deutschland aber weitestgehend unüblich. Und unterliegen übrigens auch nicht der steuerlichen Sonderbehandlung von freiwilligen Trinkgeldern: diese sind nämlich unbeschränkt steuerfrei.

Da bei Deinem Fall obige Merkmale erfüllt sein sollten
- freiwillig
- zusätzlich
- persönlich (dem Lieferboten)
- anläßlich der Lieferung
könnte ich mir sogar vorstellen dass sogar Straftatbestände erfüllt sein könnten wenn die angebotene Option nicht dem eigentlichen Zweck dient.
(EDIT: Wobei es hier natürlich auf die genaue Formulierung ankommt. Gibt ja auch so "gemeinsame Trinkgeldbecher" ala Kaffeekasse für die Belegschaft. Das fällt nicht unter die strenge obige Trinkgelddefinition)
Wenn das dann "irgendeiner" einstreicht und als Trinkgeld nicht versteuert wird, könnte sogar Steuerhinterziehung vorliegen. Wobei ich eher vermuten würde dass es dann irgendwo als versteuerbare Einkünfte in den Bilanzen auftaucht (aber als was eigentlich?)

Sehr strange. Und ich kann mir auch nicht vorstellen dass das System hatte. Das wäre kein Pappenstiel.

gruß


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