Thema:
Re:JP Kraemer mit 142 Km/h auf dem Tacho. Innerorts. flat
Autor: Phil Gates
Datum:29.06.20 02:41
Antwort auf:Re:JP Kraemer mit 142 Km/h auf dem Tacho. Innerorts. von enju

>Du klingst wie ein Anwalt. Wait...
>
>Ist vermutlich juristisch nicht relevant, aber ist ja nicht so das er nicht andauernd solche Nummern abzieht, nur wird man halt irgendwann wohl unvorsichtig (größenwahnsinnig) und passt nicht mehr richtig auf das man nicht wirklich irgendwie erkennt wie schnell man fährt. Wie ist das denn? Wenn man kein genaues Datum der „Tat“ feststellen kann, kann man das dann überhaupt durchbringen?


Ich bin auch kein Verkehrsrechtler, aber in der Tat muss man ihm zumindest nachweisen, dass das in unverjährbar Zeit passiert ist. Er darf lügen und sagen, das war schon vor einem Jahr. Dann wäre es als Owi verjährt, ob es eine Straftat ist, bezweifle ich.

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