Thema:
Re:Darf man ein in Deutschland indiziertes Spiel z.B. flat
Autor: pauli3105
Datum:25.06.20 12:45
Antwort auf:Re:Darf man ein in Deutschland indiziertes Spiel z.B. von Optimus Prime

>Solltest du speziell für dieses Forum fragen, aus dem Regelpost im For Sale von 2017.

War eine allgemeine Frage.
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>1. Indizierte oder beschlagnahmte Medien dürfen ausdrücklich nicht angeboten oder gesucht werden. Es helfen keine Unkenntlichmachungen des Spieltitels oder "Auf Anfrage"-Angebote. Seid Ihr Euch bei Titeln nicht sicher helfen als Anhaltspunkte (nicht als Ausrede) neben Google auch [www.ogdb.de], diverse deutsche Onlineshops oder ebay.de. Findet Ihr halbwegs aktuelle Titel dort nicht vor, sind sie mit ziemlicher Sicherheit auf dem Index. Im Zweifelsfall verzichtet auf das Angebot! Sollte Euer Thread gelöscht werden, postet nicht erneut unverändert. Im "Index Update"-Thread könnt Ihr aktuelle Indizierungen nachlesen - Vollständigkeit nicht garantiert! Postings à la "Ich habe noch Spiel XY im Keller. Darf ich das anbieten?" gelten ebenfalls als Angebote. Bei Zuwiderhandlungen folgt die Sperrung des Accounts.


Oh, da hätte ich natürlich auch schauen können. :I
Dank dem Link habe ich aber schauen können das es keine Beschlagnahmung gab. Das war bei Wikipedia nicht zu sehen.
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>Deine Beschreibung könnte man ja schon so deuten als wartest du auf Anfragen.


Nein. Sorry. Falls notwendig bitte durch die Admins den Ast löschen.

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>Gesendet mit M! v.2.7.0


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