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Autor: | Doc Ower | ||
Datum: | 19.06.20 13:16 | ||
Antwort auf: | Passwortherausgabe und Datenweitergabe beschlossen von K!M | ||
Gibt ja jetzt drei Möglichkeiten, soweit ich das verfolgt habe: Die Betreiber von Seiten - ... geben nur den gehashten Passwort-Wert heraus, den sie gespeichert haben - ... stellen ein Login-Token für Strafverfolgungsbehörden bereit - ... speichern das Passwort doch im klartext in einem Write-only vault, auf den nur Strafverfolgungsbehörden Zugriff haben Und wie funktioniert das dann mit OAuth oder anderen Login-Services? Ich kann mir das technisch gar nicht vorstellen. |
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