Thema:
Re:Nicht besonders überzeugend flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.06.20 12:32
Antwort auf:Re:Nicht besonders überzeugend von Lord Chaos

>>>Wenn ein Polizist eine Straftat begeht, dann weiss er v.a. recht gut, was ihm NICHT passiert.
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>>Da ich gerade einen größeren Fall von Amthaftung auf dem Tisch habe: Es ist wohl so, dass so ziemlich jeder Polizist im Laufe seiner Karriere mal angezeigt wird. Und in der Tat gibt es die Tendenz, dass Gerichte davon ausgehen, dass das "Retourkutschen" sind und natürlich jeder, der wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt wird, umgekehrt behauptet, der Polizist sei zu grob gewesen. Man hat also eine nicht unerhebliche Hürde zu nehmen, um solche Fälle nachzuweisen. Body- oder Dashcams könnten hier tatsächlich für beide Seiten sinnvoll sein. Der zu Unrecht angeschwärzte Polizist könnte sich besser vor Gericht verteidigen und ein Opfer von rechtswidrigem Verhalten könnte dies besser nachweisen. Und sicherlich würde eine Videodokumentation auch präventiv wirken, weil ein Polizist sich dann eher mal zurückhält. Aber da würden sofort alle wieder wegen des Datenschutzes Alarm machen.
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>Naja, du sagst es ja selbst - ein Richter sollte IMHO unbefangen an solche Fälle gehen & nicht einfach von einer möglichen Retourkutsche ausgehen.


Der geht da schon unbefangen ran, bzw. versucht er das, aber in der Regel steht da Aussage gegen Aussage. Und die Polizisten haben fünf Zeugen, dass der A im Club Stress gemacht hat und vielleicht noch einen Drogen- oder Alkoholtest. Das gibt schon mal die ersten Minuspunkte bei der Glaubwürdigkeit. Und dann ist es ziemlich subjektiv, was übertriebene Polizeigewalt ist und was erlaubter Einsatz unmittelbaren Zwangs - das kann auch mal weh tun.

Das Problem ist ferner, dass irgendwas schon meistens vorgefallen ist und die Polizei dann grundsätzlich auch einschreiten darf und muss. Bei George Floyd war es die gefälschte 20-Dollar-Note. Das rechtfertigt natürlich keinesfalls die überzogene Gewalt. Aber wenn George Floyd mit ein paar Prellungen überlebt hätte, hätte man ihm vermutlich kein Wort geglaubt, wenn das nicht sowieso auf Video aufgezeichnet worden wäre. Nicht falsch verstehen: das ist schlimm, aber wie soll ein Richter da herausfinden, was wirklich passiert ist?  

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>Und ja, Dinge wie Bodycams etc werden von entsprechenden Stellen immer wieder gefordert, aber wer sich dagegen ausspricht, das sind meinem Gefühl nach weniger Datenschützer sondern mehr Polizisten.
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>Ich verstehe bis heute auch nicht wirklich, wieso es immer noch keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizisten gibt, speziell bei Demonstrationen.


Ist das nicht in den meisten Bundesländern schon längst der Fall? Also in Hessen tragen viele Bodycam und den Namen meine ich haben sie auch alle auf der Uniform. Es laufen hier auch teilweise Polizisten mit richtigen Videokameras bei den Demos mit. Ich würde es einfach dem Beamten freistellen. Wer so eine Cam hat, der kann sich bei unberechtigten Vorwürfen verteidigen und ggf. auch Regelverstöße anderer dokumentieren.


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