Thema:
Re:Nochmal zur Kündigungsfrist in der Probezeit flat
Autor: Xtant
Datum:11.06.20 10:52
Antwort auf:Nochmal zur Kündigungsfrist in der Probezeit von Firestorm00


>Ich gehe davon aus, dass ich nicht zwei Wochen vor Ende der Probezeit (wäre in meinem Fall dann der 16. für Kündigung zum 30.) kündigen muss, oder? So wie ich die Google Ergebnisse deute, könnte ich auch noch am 29. kündigen und das Arbeitsverhältnis endet dann exakt zwei Wochen später?!

Genau.

>Und gibt es eigentlich irgendwas zu beachten, wenn ein Wechsel des Arbeitsplatzes während eines Monats erfolgt und nicht zu einem Stichtag zur Mitte oder Ende des Monats?

Eigentlich nicht.

Je nachdem, wie die ganze Lohnauszahlung bzw. das Lohnbuchungssystem bei deinem neuen AG funktioniert (bzw. wann genau für welchen Zeitraum ausgezahlt wird), kann sich das erste Gehalt verzögern.


< antworten >