Thema:
Re:Gesetzliche Vorschriften flat
Autor: membran
Datum:10.06.20 13:03
Antwort auf:Re:Gesetzliche Vorschriften von sYntiq

>>Du musst noch auf ner Karte wie Map2Fly nachschlagen, wo du fliegen bzw starten / landen darfst. Das sind erschreckend wenige Stellen, wenn man Natur- und Landschaftsschutzgebiete hinzunimmt. Naturschutzgebiete haben generelles Drohnenverbot (und viele Seen zählen als Naturschutzgebiet). Landschaftsschutzgebiete sind quasi *überall* (den Kartenlayer muss man bei Map2Fly extra aktivieren) und man muss bei den örtlichen Landschaftsschutzverordnungen online nachlesen, ob in diesen Gebieten Drohnenflug verboten ist. Dazu kommen Überflugverbote über Privatgrundstücken, 100m Seitenabstand zu Überlandstraßen, Gleisen und Schifffahrtswegen sowie große Sperr-Radien um jegliche Industriebetriebe und Kraftwerke. Dazu besonders harte Einschränkungen in der Nähe (iirc mehrere Kilometer) von Flughäfen (wenn nicht direkt Drohnenflugverbot, dann eine Höhenbeschränkung auf 50m) und Krankenhäusern mit Heli-Landeplatz.
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>Hui, klingt ein wenig nach "Drohne kaufen um sie sich als Anschauungsobjekt in die Vitrine zu stellen" :(


Je nachdem, wo du wohnst, wie weit du bereit bist, zu fahren und abhängig von deiner Gesetzestreue, kann das sehr wohl bedeuten, dass du viele Stunden Footage von denselben drei Metern Feldweg aufnehmen wirst.


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