Thema:
Re:Antidiskriminierung in Berlin flat
Autor: _bla_
Datum:09.06.20 17:48
Antwort auf:Re:Antidiskriminierung in Berlin von Telemesse


>Naja. Die RRG Landesregierung manifestiert gerade eine generelle „all cops are evil solange sie nicht ihre Unschuld beweisen können“ Mutmaßung. Solch eine Beweislastumkehr ist schon sehr harter Tobak und juristisch eigentlich absurd, da es das anerkannte und bewährte Prinzip der Unschuldsvermutung komplett aushebelt (...)

Etwas übertrieben. Es ist für Behörden und den öffentlichen Dienst völlig normal, das sich eigentlich alle Entscheidungen ggf. einer gerichtlichen Überprüfung stellen müssen. Wenn bspw. an der Uni ein Student durch die Prüfung fällt, dann muss der Professor auch begründen, wie er zu seinem Urteil gekommen ist. Von einer Aushebelung der Unschuldsvermutung kann hier auch keine Rede sein, denn es haftet das Land Berlin falls seine Angestellten Fehler machen, nicht der einzelne Angestellte. Es geht nicht um Strafrecht. Im Zivilrecht ist eine solche Verteilung der Beweislast auch nicht unwahrscheinlich und sie liegt auch keineswegs nur bei den handelnden Staatsdienern. Damit es soweit kommt, müssen erstmal sehr gute Anhaltspunkte für Diskriminierung gezeigt werden. Das Vorliegen eines Verstoßes muss als "überwiegend wahrscheinlich" gelten.


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