Thema:
Re:Antidiskriminierung in Berlin flat
Autor: Telemesse
Datum:08.06.20 10:32
Antwort auf:Re:Antidiskriminierung in Berlin von Florian M.

>>>>[https://www.bz-berlin.de/berlin/antidiskriminierungsgesetz-beschlossen-innenpolitiker-der-union-aller-anderen-bundeslaender-wollen-keine-polizisten-mehr-nach-berlin-schicken]
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>>>>Für mich ideologiegetriebene Gesetzgebung
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>>>Wenn Ideologiebetrieben für dich bedeutet, dass ethnische Zugehörigkeit, Diskriminierung und Racial Profiling nicht Ansatz polizeilicher Arbeit sein darf, ja dann hast du recht.
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>>Naja. Die RRG Landesregierung manifestiert gerade eine generelle „all cops are evil solange sie nicht ihre Unschuld beweisen können“ Mutmaßung. Solch eine Beweislastumkehr ist schon sehr harter Tobak
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>Es ist keine Beweislastumkehr ohne Weiteres. Im Gesetz steht, dass die Beweislast erst dann beim Land liegt, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die dafür sprechen, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat. Dafür reicht "ich bin schwarz" nicht aus, sondern eher sowas wie "in einer Gruppe von fünf Personen hat er mich nach meinem Ausweis gefragt, und ich war der einzige Schwarze in dieser Gruppe. Anbei die eidesstattlichen Versicherungen der vier anderen Personen als Zeugen" (oder von mir aus auch nur eine eidesstattliche Versicherung einer der anderen Personen). DANN gibt es eine "Beweislastumkehr".
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>>und juristisch eigentlich absurd, da es das anerkannte und bewährte Prinzip der Unschuldsvermutung komplett aushebelt
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>Es ist kein Strafverfahren und der Adressat ist das Land, nicht der einzelne Polizist.
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>>Da es für den Vorfall keine Zeugen gibt kannst du das Gegenteil nicht beweisen sondern nur behaupten.
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>Siehe oben und auch hier: [https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/antidiskriminierungsgesetz-berlin-polizei-kritik-vermutungsregelung-gerichte/]


Danke für die Info. Das war mir aus den Zeitungsartikeln nicht so ganz klar geworden.


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