Thema:
Re:Vielen Dank an alle! flat
Autor: Matt
Datum:06.06.20 15:36
Antwort auf:Vielen Dank an alle! von Firestorm00

>Edit: Vertraglich vereinbart ist eine Erhöhung des Gehalts nach Ablauf der Probezeit. Keine Ahnung, inwiefern das da auch noch mit rein spielt, auch wenn der Betrag recht überschaubar ist.

Das Geld kannst du ggf. noch nachfordern. Die Regelung ist wie folgt:

Steht im Arbeitsvertrag etwas zum Thema “Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis”, meist wird da auf Tarifverträge, gerne auch anlehnend an einen bestimmten Tarifvertrag, verwiesen, dann musst du Forderungen innerhalb von drei Monaten geltend machen. Steht dort was von zwei Monaten als Frist, und wird z.B. nicht hilfsweise auf einen Tarifvertrag verwiesen, ist die Klausel ungültig und es gilt die imo vereinfachte Verjährung. Drei Monate ist also die kürzestmögliche, wirksame Frist!

Sollte es also zu einer “Verlängerung der Probezeit” kommen und das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 30.09 beendet(egal von welcher Seite), könntest du das fehlende Gehalt einfordern.

Wenn es keine Regelung im Vertrag gibt, dann gilt die Forderung erst drei Jahre nach Ablauf des Jahres in welchem der Anspruch entstand, als verjährt.

Es gilt also weiterarbeiten und ggf. bei einem Wechsel/einer Kündigung rückwirkend die Gehaltserhöhung, welche vertraglich vereinbart war, nachfordern und bis dahin die Füße stillhalten.

Wenn du erst zum 1.11. was anderes hättest/gekündigt würdest, dann wären alle Forderungen welche zum Zeitpunkt deines Widerspruches älter als drei Monate sind, gültige Regelung vorausgesetzt, verjährt. Alle innerhalb dieses Zeitraumes würden aber weiter bestehen.

Relevant ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme, also üblicherweise der Zugang der Lohnabrechnung, wobei Zugang bedeutet Zeitpunkt ab dem dir der AG die Abrechnung bereitstellt. Bis September also das Postfach nicht zu leeren, ist keine Option;-).

Viel Erfolg und alles Gute für dich und die Familie.


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