Thema:
Re:Die Grün*innen zum Konjunkturpaket flat
Autor: JPS
Datum:05.06.20 10:12
Antwort auf:Re:Die Grün*innen zum Konjunkturpaket von Matze

>Hier geht es aber um Frauen, die berufstätig sind. Sei es aus materiellen Zwängen oder weil sie es einfach so wollen. Und trotz allen Lippenbekenntnissen zur Gleichberechtigung hat sich in der Krise gezeigt, dass beim Wegfallen von Schule und Betreuung die Mehrbelastung in den meisten Fällen an der Frau hängen bleibt.

Es bleibt nur dort so eindeutig bei der Frau hängen, wo sich bereits vorher die Familie so aufgestellt hat, dass der Mann der klare Hauptverdiener ist.

Wenn beide gleichwertig berufstätig sind, bleibt es dort hängen wo es sich besser mit dem Beruf verbinden lässt (Möglichkeit zum Home Office) oder im optimalen Fall bei beiden, wenn es die jeweiligen Berufe hergeben.

Gibt es keine so klaren Entscheidungskriterien legt das Paar selbst fest wie sich die Situation lösen lässt. Daher sehe ich keinen Grund hier eine Sonderregel für Frauen zu fordern.

Gleichberechtigung steht im kompletten Widerspruch zu einer Sonderbehandlung. Das Problem ist daher solche Forderung nicht allgemein (Kinderbetreuung, Alleinerziehende, etc.) zu formulieren, sondern gezielt Frauen als klares Opfer der Situation anzusprechen und sie gerade erst damit in diese Ecke zu drängen.

Das deckt sich auch nicht mit meiner Beobachtung wie Paare mit gleichwertigen Berufen mit der Situation umgehen. Das wird dort immer anhand der Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der jeweiligen Jobs zum Home Office entschieden.

Eine solche Krise bringt eine Ausnahmesituation mit sich, dadurch werden aber nicht Frauen in eine Rolle von 1950 zurückgedrängt, die sich nicht schon vorher in einer so klaren Rollenverteilung in der Partnerschaft befunden haben, sondern eher aufgezeigt, dass Kinderbetreuung durch Dritte ein sehr wackeliges weil künstlich herbeigeführtes Konstrukt ist und eine Entscheidung für Kinder Einfluss auf die nächsten Jahrzehnte des Lebens hat.

>Dazu kommen Unknusperheiten bei der Rechtslage, durch die es z.B. Notbetreuung nur bei alleinigem Sorgerecht gibt, obwohl es bei 95% der Scheidungen inzwischen ein gemeinsames Sorgerecht gibt, in 9 von 10 Fällen das Kind dann aber doch bei der Mutter lebt (Quelle: Familienministerium).

Dass das Kind zu 95% bei der Mutter lebt, ist sicher nicht zu 95% der Wunsch der geschiedenen/getrennten Männer.


< antworten >