Thema:
Re:Frage zur reduzierten MwSt (Bestell- vs. Lieferdatum) flat
Autor: Zinkhal
Datum:04.06.20 20:34
Antwort auf:Re:Frage zur reduzierten MwSt (Bestell- vs. Lieferdatum) von makaimura

>Ich VERMUTE mal, dass die rechtliche Regelung so aussieht:
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>Als Privatkunde bestellst du einem vereinbarten Bruttopreis inkl. Mwst. Als Geschäftskunde bestellst Du dagegen zu einem vereinbarten Nettopreis exkl. Mwst.
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>D.h. wenn Du als Privatkunde bestellt hast, kann der Händler eine Mwst Reduktion an Dich weitergeben, muss er aber nicht, weil er den - für Dich irrelevanten Nettopreis - anpassen kann. Bestellst du als Geschäftskunde ist der Verkäufer nicht an den Bruttopreis gebunden, sondern an den Nettopreis.
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Berechtigter Einwand. Bei einer Bruttopreisvereinbarung könnte man als Privatkunde tatsächlich Pech haben. Der BGH hat sich wohl im letzten Jahr diesbezüglich geäußert und geht bei Rechtsgeschäften mit Privatpersonen wohl von einer Bruttopreisvereinbarung aus, auch wenn der Nettobetrag zzgl. USt ausgewiesen wurde. Kommt aber wohl dennoch auf die genaue vertragliche Ausgestaltung an. Inwiefern hier der Händler eventuell in den Bereich einer Bereicherung fallen würde und folglich trotzdem die USt-Senkung weitergeben müsste, kann ich um ehrlich zu sein auch nicht beurteilen. Ich denke, so ganz eindeutig ist das nicht. Geht mir aber auch zu tief ins Zivilrecht. Hier dürfen sich gerne mal die Forums-Juristen äußern. ;)

>Mit der Anpassung hat sich die Regierung echt ein Ei gelegt. Das wird unendlich hickhack geben.

Der Aufwand für die Softwareumstellung für ein Halbjahr(!) ist immens und bis zum 01.07. bei Konzernen mit Individualsoftware kaum umsetzbar. Ich hoffe auf eine Billigkeitsregelung, dass weiterhin mit den alten Sätzen abgerechnet werden darf. Gerade im B2B-Bereich wäre das ansonsten die Hölle. Allein die korrekte Abgrenzung von Anzahlungen/Abschlägen (und etwaigen Teilleistungen) wird ein enormer Verwaltungsaufwand. Auch der korrekte Ausweis der USt für bestehende Verträge (Miete, Leasing, Wartung etc.) wird ein Spaß. Und es gibt noch so viel mehr Problemfelder...

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>>Ich habe nun zu altem Nettopreis mit alter MwSt bestellt.
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>definier das rechtlich. Bei Geschäften mit Privatkunden ist der Händler verpflichtet Bruttopreise inkl. Mwst anzugeben, nicht den Nettopreis.


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