Thema:
Re:Frage zur reduzierten MwSt (Bestell- vs. Lieferdatum) flat
Autor: Zinkhal
Datum:04.06.20 18:18
Antwort auf:Re:Frage zur reduzierten MwSt (Bestell- vs. Lieferdatum) von thestraightedge

>>>Ich habe mir heute ein neues MTB bestellt, mit Lieferdatum im August. Ich habe das bewusst vor möglichen Preisreduzierungen beim Händler gemacht, weil ich durchaus Mitnahmeeffekte erwarte, also sprich: Nettopreisanpassungen werden durchgeführt, der VK bleibt gleich.
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>>>Ich habe nun zu altem Nettopreis mit alter MwSt bestellt. Lieferung und Leistung und damit Rechnung ist aber erst im August. Da kann doch dann nur die neue MwSt greifen, oder?
>>>
>>>(es wäre nicht schlimm, wenns nicht so ist, aber mich interessiert die steuerlich Handhabe in diesem Falle)
>>
>>Jo, der Leistungszeipunkt ist maßgeblich. Sollte der Händler dennoch 19% USt in Rechnung stellen, bist du nicht dazu verpflichtet, die zu unrecht ausgewiesene USt zu zahlen (also die 3%).
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>Cool; dann könnte die Bestellung heute ein smarter Move gewesen sein, sofern die Preise nun "justiert" werden...


Gehe auch davon aus, dass einige Händler die Chance nutzen und ihre Nettopreise erhöhen werden und somit nur ein Teil der USt-Senkung auch bei den Verbrauchern ankommen wird. Einige meiner Mandanten hatten zumindest diese Idee heute schon geäußert. ;)

Finde ich aber auch okay, wenn ich mir anschaue, wie einige gerade wirtschaftlich abschmieren.


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