Thema:
Re:Zeugnis schlechter als vereinbart / Handhabe? flat
Autor: Telemesse
Datum:31.05.20 18:51
Antwort auf:Re:Zeugnis schlechter als vereinbart / Handhabe? von MattR

>>Bin Ende 2019 bei meinem damals aktuellen Arbeitgeber ausgestiegen. Nach 10 Jahren gab es eine Verhandlung zu Abfindung, vorzeitigem Ausscheidens aus dem Unternehmen usw.
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>>Dabei wurde mir in beiden Terminen gesagt "SIe bekommen natürlich auch ein sehr gutes Zeugnis von uns.
>>
>>Jetzt habe ich ein gutes Zeugnis bekommen.
>>
>>Kann ich da irgendwas tun? Für mich war die sehr gute Note Teil der Verhandlungsmasse.
>
>Ob es juristische korrekt ist weiß ich nicht. Ich habe das auch schon mal nachverhandelt, der Anwalt hat mir damals erklärt das es keine rechtlich verbindlichen Formulierungen gibt sonst wären die in irgendeinem Gesetzestext festgehalten.
>

Ja, du kannst das immer nachverhandeln. Ich hatte schon mal einen arbeitsrechtlichen Prozess mit einer ehemaligen Mitarbeierin und da ging es u.a. auch um das Arbeitszeugniss. Der Richter sagte zu mir, das das Zeignis wie es war ansich nicht zu beanstanden wäre, die Klägerin jedoch Anrecht auf ein wohlwollend formuliertes Zeugnis hätte. Da ich keine Lust auf weiteren Stress hatte haben wir uns dann verglichen und ich hab ihr ins Zeugnis mehr oder weniger reingeschrieben was sie wollte.

>Letztlich hatte die Ex Firma bei mir wohl keinen Bock sich mit dem Anwalt auseinander zu setzen und da Ressourcen zu investieren.
>

Das ist ja der springende Punkt. Wenn du wegen so einem Käse vor Gericht musst sind die Arbeitsgerichte immer pro Arbeitnehmer orientiert und unterstellen dir als bösem Arbeitgeber das du dem Exmitarbeiter was böses willst. Ob das tatsächlich ein totaler Schnarchzapfen war oder nicht spielt dabei keine wirkliche Rolle.
Das ist imo auch ein Grund weswegen man so ein Arbeitszeugnis auch nicht überbewerten sollte.
Wenn ich jemand einstelle der vorher 10 Jahre oder mehr auf einem verantwortungsvollen Posten angestellt war gehe ich mal davon aus das der Ahnung von der Materie hat egal ob der laut Arbeitszeugniss alles zur vollen oder zur vollsten Zufriedenheit erledigt hat.
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