Thema:
Re:Ruhezeiten?! flat
Autor: Telemesse
Datum:23.05.20 16:59
Antwort auf:Re:Ruhezeiten?! von warhammer

>>Findest du doch sofort online. Ruhezeiten, Bundesland
>
>nichts offizielles finde ich.
>
>Googel: "ruhezeiten bayern"
>
>Artikel von t-online ist ganz oben.
>
>Und immer wieder wird die GERÄTE- UND MASCHINEN­LÄRM­SCHUTZ­VERORDNUNG zitiert..
>
>Meine wunschvorstellung ist, wenn der nachbar kommt und sagt "nee das darfst du nicht" dass ich dann was entgegnen kann.
>
>Und ich hab leider solche Nachbarn die einen immer belehren wollen.


Normalerweise gibt es eine sogenannte Gemeindeverordnung die du über die Homepage deiner Gemeinde findest.
Bei uns hier z.b.: [https://www.coburg.de/Portaldata/2/Resources/dokumente/r1-rechtsamt/stadtrecht/170-SicherheitsVO.pdf]

Da steht dann folgendes:
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen und nur von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr ausgeführt werden. Dies gilt nicht für die gewerbsmäßige Ausführung von Arbeiten. Satz1 gilt auch für die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten, soweit dies in einer Lautstärke geschieht, die geeignet ist, die Ruhe der Allgemeinheit zu beeinträchtigen.
(2) Ruhestörende Haus- oder Gartenarbeiten sind die üblicherweise anfallenden Arbeiten zur Besorgung des Hauswesens, die insbesondere im Hause, im Hof oder im Garten ausgeführt werden und geeignet sind, die Ruhe der Allgemeinheit zu stören, insbesondere:
a) das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln, Decken, Betten, Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen;
b) das Hämmern, Bohren, Schneiden von Hecken, Sägen und Hacken von Holz sowie die Benutzung von Motor-Rasenmähern und Rasentrimmern.
U.s.w.

Google doch einfach mal nach: „Name deiner Gemeinde“ Ruhezeiten


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