Thema:
Re:Diskriminierung - Beweislastumkehr in Berlin flat
Autor: Pezking
Datum:18.05.20 07:54
Antwort auf:Diskriminierung - Beweislastumkehr in Berlin von Telemesse

>„Die Beweislast wird umgekehrt: Polizisten, die angezeigt werden, müssen beweisen, dass sie unschuldig sind.
>Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses winkte die rot-rot-grüne Mehrheit am 13. Mai das „Landesantidiskriminierunsgesetz“ durch, das demnächst in Kraft treten wird.
>
>Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Bürger durch Verwaltungshandeln diskriminiert werden. Es soll eine „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ fördern, heißt es zur Begründung.
>
>Soweit so gut, doch enthält das neue Gesetz einen Pferdefuß (§ 7, Vermutungsregelung): Es dreht nämlich die Beweislast um. Wenn ein Bürger einen Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen Diskriminierung anzeigt, muss er dafür keine Beweise liefern und hat keinerlei Prozessrisiko. Aber der beschuldigte Beamte oder Angestellte, der muss dann nachweisen, dass er unschuldig ist.“
>[https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/justizsenator-behrendt-drueckt-gesetz-durch-das-polizisten-schadet?fbclid=IwAR1_Wd_hR0U23fdxPqot1KNFwC4SL6dYOnUEusfoaMVqLPBnVHTFpDYxFoo]
>
>Tja, da traut man wohl der eigenen Polizei nicht über den Weg. Und da dürfte jetzt wohl das Ziehen der Diskriminierungskarte zum Standardrepertoire bei mutmaßlichen Ganoven werden, die sich durch eine Kontrolle belästigt fühlen. Die Berliner Justiz ist bestimmt auch schon hoch erfreut über eine kommende Welle spannender Verfahren;-)


Bedeutet das nicht nur, dass sich Polizisten vor einer Kontrolle stärker fragen müssen, aus welchen Gründen sie die Kontrolle genau dieser Person jetzt durchführen? Dass sie als vorbringbaren Grund mehr brauchen als ein pauschales "Der sah verdächtig aus!", und dann haben sie am Ende zu 90% Schwarze und "südländisch Aussehende" untersucht?

Und wenn sich der Kontrollierte dabei als Ganove entpuppt, liegen die guten Gründe für die Kontrolle ja eh auf der Hand.

Ich finde das auf Anhieb gar nicht so verkehrt, denn eine kontrollierte Einzelperson, die von zwei, drei Beamten kontrolliert wird, kann eine vorliegende Diskriminierung doch eh fast unmöglich beweisen.

Ist ein heikles und schwieriges Thema, aber man darf sich auch nicht damit abfinden, dass Leute nur wegen ihrer Hautfarbe viel öfter kontrolliert werden als andere.


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