Thema:
Re:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge flat
Autor: JPS
Datum:13.05.20 10:53
Antwort auf:Re:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge von treno1981

>>Gemobbt wird man, wenn man es mit sich machen lässt und bereits eine entsprechende Stellung in der Schul- und Klassengemeinschaft inne hat
>
>9 von 10 Leuten gefällt diese Aussage.


Ist aber doch leider die Wahrheit. Wer die Veranlagung zum Mobben hat wird sich entsprechende Opfer suchen und diese nach bestimmten Kriterien auswählen. Und dabei spielt die Polizeiaussage keine Rolle, sondern die Stellung innerhalb der Klassengemeinschaft.

Der genaue Inhalt des Mobbings ist da zweitrangig - wenn es nicht die Zeugenaussage bei der Polizei war, dann halt die Klamotten, die Frisur oder sonst was.

Der coole Typ mit hohem Ansehen in der Klasse geht hingegen hin, erzählt eine spannende Story zu seiner Polizei-Aussage und alle staunen und bewundern ihn, ohne dass jemand auf die Idee käme ihn dafür künftig als Snitch zu mobben.


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