Thema:
Re:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge flat
Autor: treno1981
Datum:13.05.20 09:43
Antwort auf:Re:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge von JPS

>>Oh Mann, neulich noch "Wenn du nachts trainierst, dann stirbst du davon." und jetzt das hier. Die Leute scheinen echt nicht zu verstehen, um was es PoP geht. Er hat einfach keinen Bock, dass sein Sohnemann als "31er" oder Snitch in der Schule - im harmlosesten Falle "nur" - gemobbt werden könnte.
>
>Gemobbt wird man, wenn man es mit sich machen lässt und bereits eine entsprechende Stellung in der Schul- und Klassengemeinschaft inne hat


9 von 10 Leuten gefällt diese Aussage.




- der Anlass dafür ist dann vollkommen egal. Wenn es nicht die Zeugenaussage ist, finden die Mobber einen anderen Anlass.
>
>Und wenn man wegen einer einfachen Zeugenaussage bei Brandstiftung die Snitch der Schule wird, dann würde ich mal über einen Umzug nachdenken, da man sich dann in einem Umfeld befindet in dem man sein Kind nicht durch die Pubertät bringen möchte.
>
>>Auch dass es für abwegig gehalten wird, dass so mancher Polizist gegenüber einem Ausländer/Migranten etwas voreingenommen sein könnte...nun gut.
>
>Soll er eine Zeugenaussage machen oder ist er tatverdächtig? Bei einer einfachen Zeugenaussage wüsste ich nicht warum ein Polizist gegenüber einem 11jährigen(!) eine offensichtliche Voreingenommenheit an den Tag legen sollte. Und sorry, weil irgendwo ein Spinner ein NSU 2.0-Fax verschickt, hat das keinerlei Aussagekraft auf den Durchschnitts-Polizisten.


< antworten >