Thema:
Bitte: flat
Autor: jabbathehutt
Datum:13.05.20 09:06
Antwort auf:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge von PoP

>Hab post von der Polizei bekommen, geht um einen Brand in der Schule meine Sohns und er soll aussagen ob und was er gesehen hat.
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>Bei dem Recht der Aussageverweigerung steht irgendwas von: Man kann die Aussage verweigern wenn man sich selber belasten würde.
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>Darum gehts mir aber nicht, ich habe gerade andere Sachen zutun als Zeugenaussagen zu schreiben die von einem Ereignis handeln das mehr als 8 Wochen her ist.
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>Wie werde ich den Scheiss am einfachsten los? Aussage verweigern oder halt schreiben das mein Sohn sich an keine Details mehr erinnern kann? (Was auch stimmt).


Aussage verweigern geht nicht (wenn er es denn nicht war- das setze ich mal voraus), es sei denn, dein Kind ist "dumm" oder behindert.

§52StPO
(2) Haben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.


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