Thema:
Re:danke flat
Autor: Jassi
Datum:12.05.20 20:44
Antwort auf:danke von PoP

Zu deiner anfänglichen Frage: Die wurde mir in ähnlicher Weise von meinem Türsteherkollegen gestellt, er hatte ebenfalls 'ne Vorladung bekommen und wollte von mir wissen, ob er da hin muss. Ich entgegnete ihm, dass er darauf nicht reagieren müsse. Dann wies er mich daruf hin, dass es seit 2017 diesbezüglich ein neues Gesetz gäbe.

Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.


Zufälligerweise bekam ich kurze Zeit später dann eine Ladung im Auftrag der Staatanwaltschaft bei der DEUTLICHST markiert war, dass ich zur Zeugenaussage anmarschieren muss.


Wenn also in dem Schreiben an deinen Sohn nichtsdergleichen steht, dann wird zumindest mal noch etwas Zeit ins Land gehen bevor die sich - falls überhaupt - nochmal melden.


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