Thema:
Re:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge flat
Autor: euph
Datum:12.05.20 06:40
Antwort auf:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge von PoP

>Darum gehts mir aber nicht, ich habe gerade andere Sachen zutun als Zeugenaussagen zu schreiben die von einem Ereignis handeln das mehr als 8 Wochen her ist.

Was ist denn soviel wichtiger, als seiner Bürgerpflicht nachzukommen und bei der Aufklärung eines Verbrechens mitzuwirken?

>Wie werde ich den Scheiss am einfachsten los? Aussage verweigern oder halt schreiben das mein Sohn sich an keine Details mehr erinnern kann? (Was auch stimmt).

Am schnellsten los wirst du es wahrscheinlich, wenn ihr die Fragen beantwortet. Aussage verweigern geht nur, wenn dein Sohn sich damit tatsächlich selbst belasten würde, er also in irgendeiner Weise was damit zu tun hat. Und wenn er nichts damit zu tun hat, aber Details kennt, dann solltet ihr die der Polizei auch mitteilen.


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