Thema:
Re:Neuer Bußgeldkatalog... flat
Autor: Dharmahandtasche
Datum:05.05.20 22:22
Antwort auf:Re:Neuer Bußgeldkatalog... von MattR

>Gibt es denn auch Verschärfungen in anderen Bereichen etwa Rechtsfahrgebot oder für zu langsames fahren oder die Benutzung der Straße obwohl ein Fahrradweg vorhanden ist...?
>
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Als Radfahrer muss man auch bei Einhaltung des Rechtsfahrgebots nicht in der Gosse radeln, sondern hält einen Abstand von 80-100cm vom rechten Fahrbahnrand. Bei parkenden Autos sogar 150 cm.

Benutzungspflichtige Radwege sind nur die, die mit einen der vielen runden blauen Schilder ausgewiesen sind, "Fahhrad frei" oder irgendwelche bunten Pflastersteine oder andere optische Abtrennungen zu einem Fußweg alleine zählen nicht.

Wer auf dem Bürgersteig herumradelt, satt die Fahrbahn zu benutzen, der zahlt nun als Radfahrer deutlich mehr.


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