Thema:
Re:Juristische Einschätzung flat
Autor: Deadly Engineer
Datum:03.05.20 09:54
Antwort auf:Re:Juristische Einschätzung von K!M

Lustig übrigens das im Verkehr die Beweisumkehr gilt, nicht das Ordnungsamt muss seine Schuld Beweisen, du musst deine Unschuld beweisen, was dir noch zusätzlich erschwert wird dass du als Privatperson z.B. keine Einsicht in die Eichprotokolle der Messgeräte bekommst.

Kleines Beispiel: Vor 3-4 Jahren habe ich Mal einen Punkt bekommen weil ich angeblich auf einer Landstr. 90 gefahren bin wo 60 erlaubt war, Messung war mit Laser in einer Kurve und ich bin mir sicher dass ich maximal 80 auf dem Tacho hatte. Ich hab das übrigens ein paar Tage später Mal validiert, als ich mir sicher war dass da kein Blitzer steht habe ich versucht die Kurve mit 90 zu fahren und da haben bei 85 die Räder schon böse zu Pfeifen angefangen, was sie als ich geblitzt wurde nicht haben, sprich die 90 mit abgezogenen Toleranz waren völlig utopisch.

Mein n Einspruch wurde abgelehnt, um die Eichprotokolle zu sehen hatte ich einen Anwalt nehmen müssen und statt der 75 Euro Bussgeld musste ich 130 wegen zusätzlicher "Bearbeitungsgebühren" bezahlen.

Das ist alles so frech unverschämt auf Abzocke geregelt und dass man ja keinen Einspruch erhebt dass ich mich echt Frage warum hier ein "im Zweifel für den Angeklagten" so dermaßen pervers ins Gegenteil verkehrt werden durfte.


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