Thema:
Re:Ein Erlebnis hat mir für Jahre die Freude am fahren flat
Autor: hellbringer
Datum:29.04.20 10:05
Antwort auf:Re:Ein Erlebnis hat mir für Jahre die Freude am fahren von Doc Ower

>35€, weil das Verursachen eines Unfalls eine Ordnungswidrigkeit ist - vermutlich hat man keinen "gefährlichen Eingriff" von Seiten der Polizei angezeigt, weil kein Personenschaden entstanden ist. Hättet ihr sicher zur Anzeige bringen können.
>
>Aber da denk mal dran wenn man total nervös ist.


Was habt ihr mit euren Anzeigen? Schadenersatz hat doch nichts mit einer Anzeige zu tun, sondern muss auf privatrechtlichem Wege gefordert werden. Wobei das auch nur der letzte Weg ist, wenn man sich nicht gemeinsam auf etwas einigt.

Ich lese aus seinem Post nicht heraus, dass der Unfallverursacher irgendetwas geleugnet hätte, dass man deswegen vor Gericht gehen muss? Im Normalfall tauscht man Versicherungsdaten aus und das wars. Eine Anzeige wäre bei Fahrerflucht angebracht.


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