Thema:
Noch einfacher flat
Autor: Deadly Engineer
Datum:28.04.20 15:24
Antwort auf:Ich finde es unlogisch von DJS

Ein Fußgänger darf die Straße auf der du fährst nicht einfach queren, da hast du Vorfahrt.
Bist Du vor einem Kreisverkehr quert der Fußgänger "Deine" Straße, er muss warten.

Bist du im Kreisverkehr ist der "Deine"  Straße, nicht aber die Straßen die davon abgehen da hat der Fußgänger Vorfahrt, außer er würde den KV selber queren.

Und bei Straßen in die du einbiegst ist es das gleiche, sobald Du "drin" bist ist es wieder "Deine". Daher hat der Fußgänger zwar direkt an der Kreuzung Vorfahrt wenn du einbiegst, aber 20 oder 30m später nicht mehr. Und wenn du eine Kreuzung geradeaus querst hat der FG auch nicht Vorrang, weil er ja wieder "Deine" Straße quert.


< antworten >