Thema:
Re:Hab was gefunden flat
Autor: Bluubbi
Datum:28.04.20 11:54
Antwort auf:Hab was gefunden von DJS


>Allgemein hat man auf dem Bürgersteig keine Vorfahrt, oder? Ich meine wenn da kein Zebrastreifen ist, dann kann ich nicht einfach die Straße überqueren und hoffen, dass alle anderen für mich bremsen. Klar, es kann immer mal sein, dass ein Kind sich so verhält wie man es lieber nicht tun sollte, aber das gilt allgemein wenn man sich in Straßennähe befindet.
>Und wie gesagt, kann sein dass kleine Kinder auf der falschen Seite des Bürgersteiges fahren dürfen, aber dann eben nicht einfach so über die Straße. Und in den von mir beschriebenen Fällen haben sich alle Fahrradfahrer so benommen, also ob sie alles 100%ig richtig gemacht hätten. Der Typ den ich angefahren (nix passiert, nur sein Hinterrad leicht erwischt, null Verletzungen, mein Auto hat nen Kratzer :D ) hab, hat sich bedankt dass ich ausgestiegen bin usw. und ich hab mich entschuldigt. In dem Moment dachte ich, dass es nur meine Schuld war. Nachdem ich wieder losgefahren bin ist mir dann aufgefallen, dass es fucking seine Schuld war! :)



Nur kurz zum Thema Vorfahrt auf dem Bürgersteig:
Lt. Fahrschulunterricht besteht die Straße aus allen Fahrbahnen, den einzelnen Fahrstreifen, den Seitenstreifen und allen Sonderwegen, wozu auch der Bürgersteig gehört.
Wenn man sich also als Fußgänger auf eben diesem in einer Vorfahrtsstraße befindet, hat man Vorfahrt.
Besonders fällt das dann beim Abbiegen von einer Vorfahrtsstraße in eine Nebenstraße auf, wo ich einen Fußgänger auch ohne Zebrastreifen rüber lassen muss.
Beim Motorradführerschein hat sowohl mein Fahrlehrer, als auch der Prüfer darauf extrem geachtet. Vor mir der Prüfling ist deshalb auch durchgefallen.
Sehr chaotisch ist es wohl auch bei Kreisverkehren (habe ich immer noch nicht 100% verstanden), da hier theoretisch ein Fußgänger, der meine Fahrbahn beim Einfahren überqueren will, keine Vorfahrt hat, ein Fußgänger, der dies bei der Ausfahrt macht, hat jedoch Vorrang.


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