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Autor: | Bomber | ||
Datum: | 03.04.20 13:57 | ||
Antwort auf: | Der Job Thread: Frust oder Freude? von Steppenwolf | ||
Im BGB steht folgendes: (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden Heißt das jetzt die Frist von 2 Wochen muss noch in der Probezeit liegen, oder darf die Frist auch nach der Probezeit enden? Danke |
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