Thema:
Frage zur Kündigungsfrist während der Probezeit flat
Autor: Bomber
Datum:03.04.20 13:57
Antwort auf:Der Job Thread: Frust oder Freude? von Steppenwolf

Im BGB steht folgendes:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden

Heißt das jetzt die Frist von 2 Wochen muss noch in der Probezeit liegen, oder darf die Frist auch nach der Probezeit enden?

Danke


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