Thema:
Re:Nope, das ist eher ne "Kann-Bestimmung", wenn man die flat
Autor: Xtant
Datum:29.03.20 11:17
Antwort auf:Nope, das ist eher ne "Kann-Bestimmung", wenn man die von Koepi

>AGB durchliest ;)

Das ist Unsinn. Wird das Paket aufgrund eines Empfängerwunsches direkt abgeleitet (Filiale, PS) kommt es dort hin.

Ansonsten gilt: Die aufgedruckte ADRESSE ist maßgeblich (lässt sich so auch aus den AGB rauslesen). Wenn Maier in der Hauptstrasse 5 das Paket in diehauptstrasse 7 hat schicken  lassen - Pech gehabt Das Paket IST dann für die Hauptstrasse 7. Sicher, gesunder Menschenverstand und so, aber wenn ich will, darf ich  es zurückschicken. Vor diesem Hintergrund ist es für mich eh unfassbar, wie viele Leute bei Adressen schludern, weil: wir Postler richten es schon. (war jetzt ein wenig OT)

Ist keiner Anwesend, hab ich als Zusteller verschiedene  Möglichkeiten, bin aber in dem Sinn zu nix verpflichtet.

- Ablageverträge sind in vielen Details eine heikle Grauzone (IMO). in 95% der Fälle aber Win-Win für Zusteller und Kunde.
- war keine direkte Zustellung möglich und gibt es keinen Ablagevertrag, KANN ich es bei Nachbarn versuchen. "nachbar" definiert sich dabei weitestgehend selbst. Abgabe 200 Meter weiter oder in irgendwelchen Shops (soweit nicht im Rahmen einer offiziellen Benachrichtigung) ist KEINE Nachbarschaft, somit kompletter Unsinn und nicht erlaubt. Sonic hätte somit einen offiziellen Beschwerdegrund.


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