Thema:
Re:Sonderkündigungsrecht ISP wenn am Zielort nur DSL Lite? flat
Autor: PartyPaul
Datum:20.03.20 15:29
Antwort auf:Re:Sonderkündigungsrecht ISP wenn am Zielort nur DSL Lite? von musashi

>>Wir ziehen bald um. Bisher haben wir DSL bei Vodafone auf dem Land, 16 Mbit. Vodafone kann aber am neuen Ort nur DSL Lite mit 2 MBit anbieten. Hat man da trotzdem ein Sonderkündigungsrecht wenn so ein Downgrade zu erwarten ist? 2 MBit ist ja quasi nichts.
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>Nein. Selbst wenn der Anbieter am neuen Wohnort gar nicht verfügbar wäre, wäre das kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter kann ja nichts dafür, dass du umziehst. Klingt hart, ist aber so.
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>Edit: hätte ich mir PartyPauls Link wohl mal vorher angucken sollen. Vielleicht wird aber noch zwischen Geschäfts- und Privatkunden unterschieden.


Weil das immer noch so fragend klingt: Dass wurde meines Wissens nach mit Anpassung des TKG 2012 geändert, die Urteile des BGH von 2010 die noch was anderes sagen, die man beim googlen so findet sind nicht mehr gültig.
Im Anschluss gab es dann noch ein paar Präzendenzgerichtsfälle wo es um Kündigungsfristen bzw. die Höhe der noch akzeptablen Leistungs(Geschwindigkeits-)einbußen ging, und im Zuge dessen hat sich diese 3 Monate Frist ab Umzugs(Melde-)datum rauskristalisiert, an denen sich die Gerichte orientiert haben und die nun auch dann Bestand haben, selbst wenn es den Anbieter am anderen Ort gar nicht gibt.
Was die zu akzeptierende Leistungseinbuße anging hab ich sowas von bis zu 50% im Kopf, ohne Gewähr. Von 16 auf 2 sollte aber in jedem Fall abgedeckt sein.


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