Thema:
Re:Nachfolger von Voßkuhle, mmmmh. Naja. flat
Autor: _bla_
Datum:10.03.20 20:38
Antwort auf:Re:Nachfolger von Voßkuhle, mmmmh. Naja. von Phil Gates


>Und man kann ihn auch schlecht in Sippenhaft dafür nehmen, wen seine Partner vertreten, und ob einzelne Partner in Cum-Ex oder VW verstrickt sind.

Ich sehe das etwas zwiespältig: Einerseits hatte die Kanzlei mehrere hundert Partner, anderseits ist ein Partner nun mal tatsächlich Miteigentümer und kein angestellter Anwalt. Es wird niemand dazu gezwungen, Partner einer Großkanzlei zu werden, bei der sie nicht mehr wissen und auch keinen Einfluss darauf haben, was die anderen Partner machen. Einerseits den außergewöhnlichen hohen Verdienst aus so einer Partnerschaft mitzunehmen, aber dann andererseits Verantwortung für das Handeln der Gesamtfirma abzulehnen, wie es ein angestellter Anwalt machen könnte, ist doch durchaus fragwürdig.

>Dann wären alle Top 50-Kanzleien in Deutschland (die haben jeweils mehrere hundert Anwälte) infiziert und man müsste deren Mitarbeiter von allen politischen Ämtern oder einer späteren Richtertätigkeit ausschließen.

Naja, es geht hier ja nicht um irgendeine Richtertätigkeit, sondern um den Vorsitz des Bundesverfassungsgerichts. Angesichts der besonderen Bedeutung dieses Amtes kann man da schon ungewöhnlich strenge Voraussetzungen anlegen. Wenn man sich ein paar der bisherigen Amtsinhaber anschaut sieht man auch das es dort bisher keine gewöhnliche Anwälte gab, sondern es sich in der Regel um Juristen mit einer reinen Richter und Wissenschaftslaufbahn gehandelt hat.  

>Beim Thema Cum-Ex kommt hinzu, dass hier die Finanzminister seit Hans Eichel komplett versagt haben.

Naja, Beratung zum Thema Cum-Ex ist aber schon etwas anderes, als bspw. einen Straftäter möglichst gut zu verteidigen. Wer einen Straftäter möglichst effektiv verteidigt, erfüllt damit eine gesamtgesellschaftlich sinnvolle Funktion, weil das gesamte System der Strafverfolgung sonst nicht funktionieren würde. Wer hingegen jemandem zum Thema Cum-Ex berät, richtet damit gesellschaftlichen Schaden an, der ohne die entsprechende Beratung nicht oder nicht in dem Umfang entstehen würde.


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